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Zwangsversteigerungen

Zwangsversteigerungen


Zwangsversteigerungen des Amtsgerichts Bad Gandersheim

Informationen über Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht Bad Gandersheim sowie Hinweise für Bieter finden sie unter https://www.zvg-portal.de.

Die amtliche Bekanntmachung erfolgt im Gandersheimer Kreisblatt und durch öffentlichen Aushang an der Gerichtstafel.

Versteigerungstermine finden im Amtsgericht Bad Gandersheim (Am Plan 3b, 37581 Bad Gandersheim), Saal 4 statt.

Da Termine kurzfristig aufgehoben werden können, empfiehlt sich eine telefonische Rückfrage kurz vor dem Termin.

Die Einsichtnahme in die Verkehrswertgutachten kann (derzeit pandemiebedingt nur nach Terminabsprache) in der Geschäftsstelle erfolgen.

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Rufnummer 05382-931-123.

Bieter müssen damit rechnen, dass im Termin eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes verlangt wird.

Die Sicherheitsleistung kann erbracht werden durch

• Vorlage eines Bundesbankschecks oder eines Verrechnungsschecks, wenn diese von einem im Geltungsbereich des § 69 ZVG

zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar

und welche frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sind

• eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines vorgenannten Kreditinstituts,

wenn die Verpflichtung aus der Bürgschaft im Inland zu erfüllen ist

• rechtzeitige Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse

Die Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen !

Bankverbindung zur Überweisung der Sicherheitsleistung:

Norddeutsche Landesbank

IBAN: DE93 2505 0000 0106 0235 91, BIC: NOLADE2HXXX

Verwendungszweck: Sicherheitsleistung „Geschäftszeichen“ (z.B. 7 K 1/21)

Die durch Überweisung erbrachte Sicherheitsleistung muss der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und

der Nachweis hierüber (Zahlungsanzeige der Gerichtskasse) muss im Versteigerungstermin vorliegen.

Weitere Informationen zur Zwangsversteigerung finden sie unter:

Die Zwangsversteigerung | Nds. Landesjustizportal (niedersachsen.de) https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/gerichte_und_staatsanwaltschaften/zivilgerichtsbarkeit/zwangsvollstreckung/zwangsversteigerung-191400.html


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