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Begrüßung

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher der Internetseite des Amtsgerichts Bad Gandersheim, dem kleinsten der Amtsgerichte im Land Niedersachsen.

Sie haben die Seiten des Amtsgerichts Bad Gandersheim aufgesucht und werden dort in den geschichtlichen Räumen willkommen geheißen.

Die Räumlichkeiten des Amtsgerichts Bad Gandersheim befinden sich in der Burg der Herzöge von Braunschweig aus dem dreizehnten Jahrhundert und sind seit 1859 im Herrenhaus der Burg untergebracht.

Das Amtsgericht Bad Gandersheim ist örtlich für die Stadt Bad Gandersheim inklusive sämtlicher Ortsteile zuständig.

Neben erstinstanzlichen Rechtsprechungsverfahren in den Bereichen des Zivil- und Familienrechts sowie des Straf- und Jugendstrafrechts hat das Amtsgericht Bad Gandersheim einen hohen Anteil von rechtsbetreuenden Aufgaben im Rahmen der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Vormundschafts-, Betreuungs-, Nachlass-, Grundbuchsachen etc.) wahr zu nehmen. Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger sind wir bemüht, sämtliche Rechtsangelegenheiten möglichst zügig und effizient zu bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Amtsgerichts Bad Gandersheim

Foto Innenhof Amtsgericht Bad Gandersheim Bildrechte: AG Bad Gandersheim

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