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Corona Hinweise

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher!

Um weiterhin die Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden, bleibt der Publikumsverkehr des Amtsgerichts wie folgt eingeschränkt.

I. Allgemeines:

Wir bleiben weiterhin dienstbereit und sind per Telefon (05382 931-0) und per Fax (05382 931-139) erreichbar.

Wir bitten Sie, von einer persönlichen Erledigung von Angelegenheiten im Gericht möglichst abzusehen.

Nicht dringliche Geschäfte erledigen Sie bitte schriftlich, per Fax, telefonisch.

Geschäftliche Einreicher beachten bitte die Vorgaben des (für sie teils verpflichtenden) Elektronischen Rechtsverkehrs.

Sollten Zweifel darüber bestehen, ob eine persönliche Vorsprache erforderlich ist oder wie ein Antrag eingereicht werden kann, beantworten wir Ihre Fragen gerne unter den oben genannten Kontaktdaten.

II. Zutritt zum Gericht

1. Besucher

Alle Besucher haben sich in der Wachtmeisterei anzumelden.

Aktuell besteht keine grundsätzliche Verpflichtung, im Gerichtsgebäude einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wir empfehlen dies jedoch. Wir bitten Sie um Einhaltung der AH-Regeln (1,5m Abstand, Hand- und Nieshygiene).

In einzelnen Verhandlungen kann die/der Vorsitzende jedoch das Tragen von medizinischen Masken – auch von sog. FFP2-Masken – anordnen. Es wird empfohlen, deshalb eine solche Maske mitzuführen.

Personen, die Beschränkungen durch das Gesundheitsamt oder die Absonderungs- oder Einreiseverordnung unterliegen (z. B. Absonderung oder nach Einreise aus einem Risikogebiet) oder die (auch sonstige) Symptome einer akuten Erkrankung aufweisen, haben keinen Zutritt zum Gericht.

2. Prozessbeteiligte

Geladene Prozessbeteiligte haben zu erscheinen, da ansonsten Zwangsmaßnahmen drohen. Sie haben auch dann Zutritt zum Gericht, wenn sie nicht geimpft, genesen oder getestet sind, sofern der Vorsitzende nichts anderes bestimmt hat.





Merkblatt Infektionsschutz Corona.pdf

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